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Christ werden und sein

Wiedereintritt

Einleitung

Herzlich willkommen auf diesen Seiten. Schön, dass Sie sich dafür interessieren, wieder ganz offiziell der Gemeinschaft der Katholischen Kirche anzugehören.

Sicherlich hatten Sie gute Gründe, sich in der Vergangenheit von der Katholischen Kirche zu distanzieren. Wir freuen uns jedoch, wenn Sie nun – aus welchen Motiven auch immer – einen neuen Bezug zum Glauben und zur Kirche gefunden haben. Der Weg zurück steht Ihnen jederzeit offen. Im Folgenden skizzieren wir für Sie, wie es geht.

Der Weg zum Wiedereintritt

  1. Sie spüren den Wunsch, wieder ganz zur Gemeinschaft der katholischen Christ:innen dazuzugehören.
  2. Nehmen Sie Kontakt zu eine:r Seelsorger:in auf und besprechen Sie mit ihr:ihm Ihr Anliegen und die weiteren Schritte. Sie können sich dazu an Ihre Wohnortpfarrei wenden, aber auch an jede:n Seelsorger:in Ihres Vertrauens.
  3. Die:Der Seelsorger:in wird nach einem Gespräch beim (Erz)Bistum Ihre Wiederaufnahme beantragen.
  4. Sobald Ihr Antrag positiv beantwortet ist, erklären Sie vor Zeugen:innen nochmals Ihren Wunsch zur Wiederaufnahme in die Katholische Kirche. Dies kann formlos oder in einem Gottesdienst geschehen.
  5. Anschließend wird Ihr Wiedereintritt noch an die zuständigen Meldebehörden weitergeleitet. Ab diesem Moment sind Sie dann wieder kirchensteuerpflichtig.
  6. Herzlich willkommen zurück! Wir wünschen Ihnen viele bereichernde Erfahrungen.

Falls Sie weitere Informationen benötigen, werfen Sie gerne einen Blick auf die Liste der FAQs oder aber Sie rufen unser bundesweites Infotelefon (08 00 - 35 52 233) an.

FAQ 1 | Wo kann ich wieder eintreten?

Für den Wiedereintritt müssen Sie sich an eine:n katholischen Seelsorger:in wenden – zum Beispiel über Ihre Wohnsitzpfarrei, eine Studierendengemeinde, eine Ordensgemeinschaft. Eine staatliche Behörde kann Ihnen den Wiedereintritt nicht gewähren.

FAQ 2 | Ist für die Wiederaufnahme eine Vorbereitung nötig?

In der Regel ist der Wiedereintritt ohne längere Vorbereitung möglich. Sie waren ja schon einmal vollgültiges Mitglied der Katholischen Kirche.

In einem wertschätzenden Gespräch mit einem:r Seelsorger:in sprechen Sie über Ihren Wunsch wieder dazuzugehören. Vermutlich werden Sie auch nochmals gefragt werden, was zu Ihrem Austritt geführt hatte. Vielleicht ergeben sich aus diesem ersten Gespräch Folgegespräche, falls Sie Themen vertiefen möchten. Auch die Frage, wie Sie wieder in der katholisch-christlichen Gemeinschaft heimisch werden können, kann Thema sein, wenn Sie dies wünschen.

FAQ 3 | Welche Dokumente sind für einen Wiedereintritt nötig?

Für den Wiedereintritt benötigen Sie:

  • Einen Taufschein (nicht älter als drei Monate) | Diesen erhalten Sie bei dem Pfarramt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie getauft wurden. (Ein Taufschein ist nicht nötig, falls Ihre Taufpfarrei identisch ist mit der Pfarrei, in der Sie nun wieder eintreten möchten. In diesem Fall liegen die Daten vor.)
  • Die Austrittbescheinigung | Diese sollte sich in Ihren persönlichen Dokumenten befinden.

Bringen Sie nach Möglichkeit beide Dokumente zu einem ersten Gespräch mit.

FAQ 4 | Entstehen bei einem Wiedereintritt Kosten für mich?

Der Wiedereintritt selbst ist kosten- und gebührenfrei.

Wenn Sie wieder offiziell der Katholischen Kirche angehören, sind Sie verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen. Für die Zeit, in der Sie ausgetreten waren, müssen Sie keine Kirchensteuern nachzahlen.

FAQ 5 | Muss ich erneut getauft oder gefirmt werden?

Nein, die Sakramente, die Sie empfangen haben, sind ein Leben lang gültig. Taufe und Firmung müssen (und können) nicht erneut gefeiert werden.

Sollten Sie noch nicht gefirmt sein, so kann der Wiedereintritt einen Anlass bieten, über die Firmung nachzudenken. In allen (Erz)Bistümern gibt es Firmfeiern, die speziell für Erwachsene gestaltet sind. Sprechen Sie Ihre:n Seelsorger:in gegebenenfalls darauf an.

Kontakt

Anfragen an das Erzbischöfliche Ordinariat - Seelsorgeamt | Sakramentenpastoral
unter 0951 / 502 2111, Thomas Höhn
E-Mail: thomas.hoehn@erzbistum-bamberg.de

Kirchenrechtliche Fragen und den entsprechenden Antrag richten Sie an das Generalvikariat.

Hier kommen Sie direkt zum Formular Wiederaufnahme.