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Christ werden und sein

Wiedereintritt

Situation

Ausgetreten?

In der Erzdiözese Bamberg treten jedes Jahr rund 5.000 Katholiken aus der Kirche aus. Als Begründung geben viele an: Die Kirchensteuer kostet mich zu viel Geld. Andere haben sich über den Pfarrer geärgert. Etliche haben ihre Zweifel an der Institution Kirche oder haben ihr Vertrauen in die Kirche verloren.

Dann gehen sie zum Standesamt und erklären, dass sie nicht mehr zur katholischen Kirche gehören wollen. Gebühr bezahlt – Formular ausgefüllt - Verwaltungsakt abgeschlossen – alles abgeschlossen?Abgeschlossen für immer? Hat der Austritt Konsequenzen? Kann man ihn rückgängig machen? Ja, man kann!

Konsequenzen des Kirchenaustritts

Obwohl die Taufe unwiederruflich ist, stellen sich Menschen durch ihren Austritt außerhalb der sichtbaren kirchlichen Gemeinschaft. Deshalb werden sie nicht kirchlich beerdigt und sind auch dazu angehalten, die Sakramente nicht zu empfangen. Ebenso besteht für sie nicht mehr die Möglichkeit zur Übernahme eines Patenamtes bei Taufe oder Firmung. Die Taufe selbst kann nicht zurückgenommen werden, sie wirkt fort. Deshalb ist bei einem Wiedereintritt auch keine erneute Taufe nötig.

Gründe für den Wiedereintritt

  • "Mir hat etwas gefehlt. Irgendwie habe ich doch meine Heimat in der Kirche.“
  • "Also, ich hatte mich maßlos über unseren Religionslehrer geärgert. Da bin ich spontan aus der Kirche ausgetreten. Aber jetzt bin ich älter und hab gemerkt: Kirche hängt doch nicht bloß von den Funktionären ab.“
  • "Wissen Sie, ich habe in den letzten Jahren viel gelesen über Buddhismus und andere Religionen. Ich bin zwar immer noch nicht von allem überzeugt, was die katholische Kirche sagt. Aber insgesamt entspricht sie doch am meisten dem, was ich glaube.“
  • "Jetzt haben wir ein Kind bekommen, und ich möchte mein Kind schon religiös erziehen. Aber wenn ich in keiner Kirche bin, kann ich das dann glaubwürdig tun?“

Vier Stimmen von den 162 Menschen, die 2003 in Bamberg wieder in die Kirche aufgenommen worden sind.

Schritte

Wiedereintritt! Wie geht das?

1. Schritt: Fragen klärenWer nach einem Austritt wieder zur Kirche gehören will, findet offene Türen. Erster Schritt: Für sich selber offene Fragen klären. Wenn jemand seinen Schritt rückgängig machen möchte, steht er vor folgenden Fragen:

  • Warum bin ich damals ausgetreten?
  • Was war der Anlass für mich?
  • Was bedeutet mir der Glaube an Jesus Christus?
  • Welche Rolle spielt die Kirche jetzt in meinem Leben?

Die Chance ist gegeben: Sie können sich bewusst für den Glauben entscheiden.

2. Schritt: Kontakt aufnehmen

In der Regel gehen sie auf den Pfarrer in der Pfarrgemeinde zu, wo Sie wohnen. Aber Sie können auch das Gespräch mit einem/r Seelsorger/in Ihres Vertrauens suchen. Er bespricht mit ihnen den Wunsch nach einem Wiedereintritt in die katholische Kirche. Wer inzwischen einer anderen Glaubensgemeinschaft beigetreten ist, erklärt zuerst seinen Austritt dort.
Sie wissen nicht genau, zu welcher Pfarrei Sie gehören? Dann klicken Sie im Internet auf Pfarreiensuche.

3. Schritt: Antrag auf Wiederaufnahme bei der Kirchenleitung

Für die Kirche ist die Rückkehr von Ausgetretenen mehr als ein bloßer Rechtsakt. Die Wiederaufnahme ist ein bewusster neuer Anfang in der Glaubensgemeinschaft. Mit Ihnen gemeinsam wird der Seelsorger einen Antrag auf Wiederaufnahme formulieren. Dem begründeten Antrag wird binnen kurzem stattgegeben.

4. Schritt: Feier der Aufnahme

Zur Gemeinschaft der Menschen gehören, die an Jesus Christus glauben – das ist mehr als die Nummer in einer Liste sein. Deswegen wird die Aufnahme in einer schlichten Feier vollzogen. Kern der Feier ist das Glaubensbekenntnis. Das kann vor der ganzen Gemeinde oder nur vor zwei Zeugen und dem Priester, der die Wiederaufnahme erklärt, abgelegt werden.

Formalien

Die Wiederaufnahme wird in die Taufbücher der Kirche eingetragen; dort hat ja auch der Austritt gestanden. Wer wieder in die Kirche eingetreten ist, teilt den Schritt auch an das Standesamt mit. Er veranlasst so den Eintrag „rk“ auf der Lohnsteuerkarte und zahlt – falls er steuerpflichtig ist – wieder Kirchensteuer.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist in Deutschland die übliche Form, wie Christen ihren Beitrag für die Aufgaben der Kirche leisten. Die Gelder werden vor allem verwendet für die Seelsorge, die sozialen Dienste, für Schule und Bildung und für die Weltkirche. Der gezahlte Betrag ist steuerlich voll absetzbar und verringert so die Steuerlast.

Über die Verteilung der kirchlichen Mittel bestimmt der gewählte Diözesansteuerausschuss. Der Haushalt der Erzdiözese Bamberg wird jedes Jahr veröffentlicht. Auch der Haushaltsplan der einzelnen Kirchenstiftungen kann von jedem eingesehen werden. Sie wollen wissen, wie die Kirchensteuer der Erzdiözese Bamberg verteilt wird? Dann klicken Sie hier.

Kontakt

Die Pfarrgemeinde, in der sie wohnen, ist Ihr erster Ansprechpartner. Sie wissen nicht genau, wer zuständig ist? Dann klicken Sie doch im Internet auf Pfarreiensuche .

Oder sie starten eine Anfrage an das Erzbischöfliche Ordinariat - Seelsorgeamt | Gemeindekatechese
unter 0951 / 502 2111, Thomas Höhn
E-Mail: thomas.hoehn@erzbistum-bamberg.de

Im Internet

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite http://www.katholisch-werden.de .

Hinweise für Pfarrverantwortliche, Formalien
Grundinformationen zum Thema Erwachsenentaufe, Wiedereintritt oder Konversion erhalten Sie über den Fachbereich Gemeindekatechese. 
Kirchenrechtliche Fragen und den entsprechenden Antrag richten Sie an das Generalvikariat.

Hier kommen Sie direkt zum Formular Wiederaufnahme.