Herzlich willkommen auf diesen Seiten. Schön, dass Sie sich dafür interessieren, wieder ganz offiziell der Gemeinschaft der Katholischen Kirche anzugehören.
Sicherlich hatten Sie gute Gründe, sich in der Vergangenheit von der Katholischen Kirche zu distanzieren. Wir freuen uns jedoch, wenn Sie nun – aus welchen Motiven auch immer – einen neuen Bezug zum Glauben und zur Kirche gefunden haben. Der Weg zurück steht Ihnen jederzeit offen. Im Folgenden skizzieren wir für Sie, wie es geht.
Falls Sie weitere Informationen benötigen, werfen Sie gerne einen Blick auf die Liste der FAQs oder aber Sie rufen unser bundesweites Infotelefon (08 00 - 35 52 233) an.
Für den Wiedereintritt müssen Sie sich an eine:n katholischen Seelsorger:in wenden – zum Beispiel über Ihre Wohnsitzpfarrei, eine Studierendengemeinde, eine Ordensgemeinschaft. Eine staatliche Behörde kann Ihnen den Wiedereintritt nicht gewähren.
In der Regel ist der Wiedereintritt ohne längere Vorbereitung möglich. Sie waren ja schon einmal vollgültiges Mitglied der Katholischen Kirche.
In einem wertschätzenden Gespräch mit einem:r Seelsorger:in sprechen Sie über Ihren Wunsch wieder dazuzugehören. Vermutlich werden Sie auch nochmals gefragt werden, was zu Ihrem Austritt geführt hatte. Vielleicht ergeben sich aus diesem ersten Gespräch Folgegespräche, falls Sie Themen vertiefen möchten. Auch die Frage, wie Sie wieder in der katholisch-christlichen Gemeinschaft heimisch werden können, kann Thema sein, wenn Sie dies wünschen.
Für den Wiedereintritt benötigen Sie:
Bringen Sie nach Möglichkeit beide Dokumente zu einem ersten Gespräch mit.
Der Wiedereintritt selbst ist kosten- und gebührenfrei.
Wenn Sie wieder offiziell der Katholischen Kirche angehören, sind Sie verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen. Für die Zeit, in der Sie ausgetreten waren, müssen Sie keine Kirchensteuern nachzahlen.
Nein, die Sakramente, die Sie empfangen haben, sind ein Leben lang gültig. Taufe und Firmung müssen (und können) nicht erneut gefeiert werden.
Sollten Sie noch nicht gefirmt sein, so kann der Wiedereintritt einen Anlass bieten, über die Firmung nachzudenken. In allen (Erz)Bistümern gibt es Firmfeiern, die speziell für Erwachsene gestaltet sind. Sprechen Sie Ihre:n Seelsorger:in gegebenenfalls darauf an.
Anfragen an das Erzbischöfliche Ordinariat - Seelsorgeamt | Sakramentenpastoral
unter 0951 / 502 2111, Thomas Höhn
E-Mail: thomas.hoehn@erzbistum-bamberg.de