Auf diesen Firmtermin sollen alle katholischen Erwachsenen aufmerksam gemacht werden, die aus irgendeinem Grund dieses Sakrament noch nicht empfangen haben, d. h. nicht nur Konvertiten, sondern z. B. auch Brautleute (vgl. c. 1065 § 1 CIC) oder Angehörige der Pfarrgemeinde, bei denen gelegentlich der fehlende Empfang des Firmsakramentes zur Sprache kommt. Für die umfassende Bekanntmachung empfiehlt sich ein Hinweis im Pfarrbrief und/oder in der Gottesdienstordnung.
Die verantwortlichen Seelsorger werden gebeten, diese Firmkandidaten auf den Empfang der Firmung vorzubereiten (vgl. e. 890 CIC) und auch über einen möglichen Firmpaten (vgl. ce. 892, 893 bzw. 874 CIC) mit ihnen zu sprechen. Der Firmpate kann auch der Taufpate oder der Ehegatte sein.
Ebenfalls sind die erwachsenen Firmandinnen und Firmanden sowie ihre Patinnen und Paten zu einem vorgeschalteten Informations- und Begegnungstermin in das Dompfarrheim eingeladen.
Geplanter Verlauf:
14.30 Uhr Ankommen, Kennenlernen
15.00 Uhr Kaffee und Kuchen
15.30 Uhr Das Firmsakrament (Impuls und Gespräch)
16.00 Uhr Der Firm-Gottesdienst (Absprachen und Erläuterungen)
16.30 Uhr Verfügungszeit, Ortswechsel
17.00 Uhr Firmgottesdienst im Dom zu Bamberg
anschließend zum Abschluß kleiner Empfang im Dompfarrheim
Die Anmeldung für diese Firmung senden Sie bitte an:
Kath. Dompfarramt St. Peter und Paul
Domstraße 3 | 96049 Bamberg
Tel.: (0951) 2 99 55 90
E-Mail: dompfarrei@erzbistum-bamberg.de
Homepage: www.dompfarrei.de
Für die Anmeldung zur Erwachsenenfirmung werden benötigt: